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Osteroffroad 3.4- 4.4.2010


Osteroffroad   3.4- 4.4.2010


50,00 EUR
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Vom 3-4.4.2010 Veranstalten wier ein Roadbuckoffroad das in 2 Klassen gefahren wird Klasse 1 Normale 4x4 Fahrzeuge Klasse 2 Extrem für fahrzeuge die auch etwas härteres gelände vertragen
Anreise Samstag mit abentlichem grillen Start Sonntag 9.00   Startgeld beinhaltet Essen Kaffee und Tee für 1 Fahrzeug und Fahrer je weitere person 15 eur 
Spezials Hupschrauberrundflug (20 eur) die anderen kleinen überraschungen werdet ihr vor ort sehen  wer will kann auch schon freitag anreisen wer ein hotell benötigt rechtzeitig vorher anmelden

Veranstalter
Krawez-Motorsport
Veranstaltungsort
64-360 Zbaszyn Polen(100km hinter Frankfurt Oder)

http://www.youtube.com/watch?v=ZJE9teURV_Q





 







http://www.youtube.com/watch?v=ZJE9teURV_Q

Haftungsverzichterklärung

und Allgemeine Veranstaltungsbedingungen

 

  

 1.      Die Teilnahme am OFF ROAD FESTIVAL und dessen Wettbewerben erfolgt auf eigene Gefahr, Schadensansprüche an den Veranstalter oder andere Teilnehmer sind auf jeden Fall ausgeschlossen. Der Teilnehmer haftet daher ausschließlich und alleine  für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden gegenüber Dritten.

          Hierunter fallen sowohl  Sach- als auch Personenschäden.

 

2.       Für den Teilnehmer selbst oder seinem Fahrzeug/Material durch Dritte zugefügte Schäden haftet der Veranstalter nicht.  Dies gilt auch für durch den Veranstalter und deren Mitarbeiter selbst verursachte Schäden.

 

3.       Der Teilnehmer hat den Anweisungen des Streckenpersonals und anderen Helfern des Veranstalters unbedingt Folge zu leisten.  Das Nicht beachten der Anweisungen und Teilnahmebedingungen, ob versehentlich oder mutwillig, berechtigt den Veranstalter zum sofortigen Ausschluss des Teilnehmers.  Bei einem Ausschluss ist grundsätzlich keine Rückerstattung des Nenngeldes möglich.

 

4.       Stört ein Teilnehmer die Veranstaltung, oder gefährdet er andere durch sein Verhalten auf der Strecke, Fahrerlager oder auf dem Veranstaltungsgelände, kann er mit sofortiger Wirkung von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

 

5.      Der Teilnehmer haftet persönlich für Sach- und Personenschäden, die durch

          Personen entstehen, die sein Fahrzeug benutzen und keine gültige Anmeldung für

          diese Veranstaltung  unterzeichnet haben.  Zusätzlich wird der Teilnehmer

          unverzüglich von der Veranstaltung ausgeschlossen, und hat zudem noch die

          Nenngebühr für den nicht gemeldeten Fahrer zu entrichten.

 

6.     Der Veranstalter übernimmt keinerlei Gewähr für den Zustand der Rennstrecke   oder der dazugehörigen Einrichtungen.

 

7.      Der Veranstalter behält sich das Rücktrittsrecht vor, falls die Mindestteilnehmerzahl

          nicht erreicht werden kann, die Kündigung des Mietvertrages mit der Rennstrecke

          erfolgt oder bei höherer Gewalt.  In diesen Fällen wird dem Teilnehmer die

          Nenngebühr zurückerstattet.

 

8.      Die Veranstaltungen finden Wetter unabhängig statt.  Der Veranstalter ist zu keiner

          Rückzahlung des Nenngeldes verpflichtet.

 

9.        Der Teilnehmer akzeptiert die Entscheidung der Sektionsleiter.

             Gegen die Entscheidung kann kein Einspruch erhoben werden.          

  

10.     Bei Alkoholgenuss oder Einnahme von starken Medikamenten gilt für die

          Veranstaltung Fahrverbot.

 

11.     Der Unterzeichner willigt gem. § 22 KunstUrhG ein, dass Bildnisse seiner Aktivitäten und seiner Person während der Veranstaltung öffentlich verbreitet und zur Schau gestellt werden dürfen. Dies betrifft speziell den Internetauftritt des Vereins. Der Club n4x4d.pl verpflichtet sich keine Fotos zu veröffentlichen, welche die Würde des Teilnehmers verletzen.

 

Diesen Artikel haben wir am Samstag, 26. Dezember 2009 in unseren Katalog aufgenommen.
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